Der Grund sind Erkrankungen und Todesfälle durch Legionellen. Diese Erreger gilt es, im Fokus des öffentlichen Interesses unschädlich zu machen. Was dazu aus der Sicht des Planers und des Betreibers bezüglich der Prophylaxe zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns:
Planer
Legionellen-Infektionen gehören zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Wie das Robert Koch Institut berichtet, gehen Fachleute von circa 6.000 bis 10.000 Legionellen-Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus. Die Todesrate liegt je nach Grundleiden und Therapie um 15 %, bei unbehandelten immundefizienten Patienten kann sie bis auf 80 % ansteigen.
Aufgrund dieser Risiken empfiehlt es sich, für den Planer und Monteur, im Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll gemäß DIN 1988-8 den Beteiber zusätzlich auf weitere Pflichten hinzuweisen. Dies sollte zur Kenntnisnahme mit Unterschrift bestätigt werden lassen.
Zu den Pflichten gehört, dass der Betreiber:
- Aus hygenischen Gründen unbedingt für einen regelmäßigen und vollständigen Wasseraustausch in allen Bereichen einer Trinkwasser-Installation zu sorgen hat.
- Ein erhöhtes Legionellenrisiko eingeht, wenn bei Kleinanlagen eine Temperatur unter 60°C gewählt wird.
- In öffentlichen Gebäuden mindestens einmal jährlich die Untersuchung auf Legionellen zu beauftragen hat.
Auch sollte der Betreiber auf den Inspektions- und Wartungsumfang gemäß DIN 1988-8 hingewiesen werden, inklusive der Empfehlung zum Abschluss eines Wartungsvertrages.
Betreiber
Gute Bedingungen für eine starke Vermehrung finden Legionellen zwischen 30° C und 45° C. Im Vergleich mit anderen Bakterien vermehren sie sich relativ langsam, so dass beispielsweise bei einwandfreien hygenischen Verhältnissen die Zirkulationspumpe für maximal 8 Stunden am Tag abgeschaltet werden kann.
Betreiber von Kleinanlagen sollten beachten:
Es wird wie bisher die Einstellung einer Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer von 60° C empfohlen. Jetzt wird jedoch nicht mehr pauschal eine Temperatur von 60 °C als möglich dargestellt, sondern nach unten begrenzt. Es heißt, 50° C sollen in keinem Fall unterschritten werden.
Betreiber von Großanlagen sollten beachten:
Für Großanlagen gilt eine Mindesttemperatur von 60° C für den Ausgang des Trinkwassererwärmers und gleichermaßen für die mindestens tägliche Aufheizung der Vorwärmstufe.
Systematische Unterschreitungen dieser Temperatur sind nicht zulässig, außer im Minutenbereich, wenn es unvermeidbar ist. Wir als Planer können durch sachgerechte Planung überlange Stagnationen minimieren helfen, vermeiden kann sie nur der Betreiber.
(Auszug: "Aktuelles zur Legionellen - Prophylaxe" der Initiative Kupfer.)